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   ArbG Gera, 05.05.2021 - 7 Ca 271/19   

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ArbG Gera, 05.05.2021 - 7 Ca 271/19 (https://dejure.org/2021,64573)
ArbG Gera, Entscheidung vom 05.05.2021 - 7 Ca 271/19 (https://dejure.org/2021,64573)
ArbG Gera, Entscheidung vom 05. Mai 2021 - 7 Ca 271/19 (https://dejure.org/2021,64573)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus ArbG Gera, 05.05.2021 - 7 Ca 271/19
    101 Abs. 1 Satz 2 GG lässt "in den klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlich angebrachten Ablehnungsgesuchs" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az.: 1 BvR 3084/06) eine Selbstentscheidung der abgelehnten Richter über das Gesuch zu (ständige Rspr., vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 02.06.2005, Az: 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01).

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG gerät bei strenger Beachtung der Voraussetzungen des Vorliegens eines klar unzulässigen, d.h. gänzlich untauglichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az.: 1 BvR 3084/06), oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs eine Selbstentscheidung mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt, weil die Prüfung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des abgelehnten Richters voraussetzt und deshalb keine Entscheidung in eigener Sache ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.06.2005, Az.: 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01).

    Über eine bloß formale Prüfung hinaus darf sich der abgelehnte Richter nicht durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe zum Richter in eigener Sache machen; vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.06.2005, Az.: 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01.

  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZN 1087/15

    Selbstentscheidung über Befangenheitsgesuch

    Auszug aus ArbG Gera, 05.05.2021 - 7 Ca 271/19
    Dies ist unter anderem dann anerkannt, wenn die Ablehnung eines ganzen Gerichts als solches begehrt wird sowie das offenbar grundlose, nur der Verschleppung dienende und damit rechtsmissbräuchliche Ablehnungsgesuch; vgl. BVerfG 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 - Rn. 15; zu weiteren Fallgruppen vgl. Zöller/Vollkommer ZPO 31. Aufl. § 45 Rn. 4; BAG, Beschluss vom 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 -.

    in diesem Sinn ist dann anzunehmen, wenn für eine Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich ist; vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.03.2013, Az.: 1 BvR 2853/11; so auch BAG, Beschluss vom 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 -, juris.

    (BAG, Beschluss vom 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 -, juris).

  • BVerfG, 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung des

    Auszug aus ArbG Gera, 05.05.2021 - 7 Ca 271/19
    Dies ist unter anderem dann anerkannt, wenn die Ablehnung eines ganzen Gerichts als solches begehrt wird sowie das offenbar grundlose, nur der Verschleppung dienende und damit rechtsmissbräuchliche Ablehnungsgesuch; vgl. BVerfG 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 - Rn. 15; zu weiteren Fallgruppen vgl. Zöller/Vollkommer ZPO 31. Aufl. § 45 Rn. 4; BAG, Beschluss vom 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 -.

    Ein vereinfachtes Ablehnungsverfahren soll nur echte Formalentscheidungen ermöglichen oder einen offensichtlichen Missbrauch des Ablehnungsrechts verhindern; BVerfG, Beschluss vom 15.06.2015, Az.: 1 BvR 1288/14.

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG)

    Auszug aus ArbG Gera, 05.05.2021 - 7 Ca 271/19
    101 Abs. 1 Satz 2 GG lässt "in den klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlich angebrachten Ablehnungsgesuchs" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az.: 1 BvR 3084/06) eine Selbstentscheidung der abgelehnten Richter über das Gesuch zu (ständige Rspr., vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 02.06.2005, Az: 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01).

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG gerät bei strenger Beachtung der Voraussetzungen des Vorliegens eines klar unzulässigen, d.h. gänzlich untauglichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az.: 1 BvR 3084/06), oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs eine Selbstentscheidung mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt, weil die Prüfung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des abgelehnten Richters voraussetzt und deshalb keine Entscheidung in eigener Sache ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.06.2005, Az.: 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01).

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus ArbG Gera, 05.05.2021 - 7 Ca 271/19
    Diese Voraussetzungen für eine Selbstentscheidung des abgelehnten Richters über den ihn betreffenden Befangenheitsantrag sind verfassungsrechtlich so durch Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vorgegeben; vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az.: 1 BvR 2228/06.
  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

    Auszug aus ArbG Gera, 05.05.2021 - 7 Ca 271/19
    in diesem Sinn ist dann anzunehmen, wenn für eine Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich ist; vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.03.2013, Az.: 1 BvR 2853/11; so auch BAG, Beschluss vom 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 -, juris.
  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

    Auszug aus ArbG Gera, 05.05.2021 - 7 Ca 271/19
    Dabei ist aber eine enge Auslegung der Voraussetzungen geboten; vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.02.2006, Az.: 2 BvR 836/04.
  • BVerfG, 12.07.2006 - 2 BvR 513/06

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über

    Auszug aus ArbG Gera, 05.05.2021 - 7 Ca 271/19
    Ist hingegen eine - wenn auch nur geringfügige - Befassung mit dem Verfahrensgegenstand erforderlich, scheidet eine Ablehnung des Befangenheitsgesuchs durch die abgelehnten Richter als unzulässig aus; BVerfG, Beschluss vom 12.07.2006, Az.: 2 BvR 513/06.
  • LAG Thüringen, 21.06.2022 - 1 Sa 115/21

    Befristungskontrolle - Befristungsabrede - Schriftformerfordernis

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gera vom 05.05.2021 - 7 Ca 271/19 - wird zurückgewiesen.

    Dieses Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 7 Ca 271/19 geführt.

    Mit zwei Beschlüssen vom 13.02.2020 (Bl. 100 und 102 d.A.) hat das Erstgericht alle drei Verfahren unter dem führenden Aktenzeichen 7 Ca 271/19 verbunden.

    1) unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Gera vom 05.05.2021 zu Az. 7 Ca 271/19 das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Gera vom 25.11.2020 teilweise aufzuheben und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 2) nicht aufgrund der Befristung zum 30.09.2019 beendet worden ist und.

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